AGB

1. Geltung der AGB

1.1 Für alle Leistungen und Lieferungen zwischen Hej! Die Agentur GmbH (nachfolgend „Agentur“ genannt) und seinem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

1.2 Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB regeln.

1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers an die Agentur, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

2. Angebot und Auftrag

2.1 Angebote von der Agentur an den Auftraggeber, die Preise enthalten, kann der Aufraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Erstellt die Agentur einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber an die Agentur zu sehen, das der Annahme durch die Agentur bedarf.

2.2 Die Annahme eines von der Agentur ausgesprochenen Angebots erfolgt durch die ­schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden oder durch dessen schlüssiges Handeln.

3. Beauftragung von Dritten
3.1 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.

3.2 Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche in Schriftform widersprochen hat.

4. Vergütung

4.1 Sofern in dem Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von der Agentur erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen der Agentur abgerechnet. Technische Kosten werden nach den aktuellen Kostensätzen von der Agentur für technische Kosten abgerechnet. Die Vergütung für Nutzungsrechte ist in nachfolgend Ziff. 6.6. bis 6.8. geregelt.

4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Agentur berechtigt, seine Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen.

4.3 Für Leistungen Dritter, derer sich die Agentur zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags zulässigerweise bedient, berechnet die Agentur eine Service-Fee von 15 Prozent des Nettobetrages der Rechnung des Dritten.

4.4 Interne Sachkosten, die die Agentur zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z.B. Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungskosten sowie Reisekosten), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

4.5 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann die Agentur für künftig zu ­erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

5.2 Rechnungen der Agentur sind innerhalb 8 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

5.3 Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit von der Agentur anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber kein Unternehmen/Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist.

5.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich die Agentur das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.

6. Nutzungsrechte; Umfang und Vergütung

6.1 Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber zur ­werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen der Agentur gehen auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Auftrags erfordert.

6.2 Kreative Leistungen basieren auf dem Urheberrechtsgesetz und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

6.3 An den Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht ­jedoch Eigentumsrechte übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

6.4 Die Agentur ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen seiner Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.

6.5 Erstellt die Agentur im Rahmen seiner vertraglichen Leistungen elektronische Programme, Programmteile, Webseiten, CSS-, HTML oder Javascript-Code, so sind der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Auftraggeber.

7. Gewährleistung

7.1 Die von der Agentur erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.

7.2 Liegt ein Mangel vor, den die Agentur zu vertreten hat, so kann sie nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat die Agentur das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts im BGB.

7.3 Die Gewährleistungspflicht seitens der Agentur erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/Leistung durch den Auftraggeber.

8. Verschwiegenheitsverpflichtung

8.1 Die Agentur und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von der Agentur vorgestellten Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

9. Datenschutz/Datensicherung

9.1 Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die Agentur übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Agentur im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.

9.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von der Agentur während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.

9.3 Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Agentur sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.

10. Schriftform

10.1 Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (E-Mail, SMS, Fax).

11. Erfüllungsort

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Wiesbaden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der Agentur in Wiesbaden.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: 03.09.2018